WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN?
- Die betreuenden Angehörigen geben 50% des jeweiligen Pflegegeldes des zu betreuenden Kindes dazu.
- Das Sozialressort des Landes OÖ trägt die Kosten der begleitenden Ausbildung zur Alltagsbegleiter*in, die im Rahmen der Beschäftigung von den pflegenden Angehörigen absolviert werden soll.