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Industriezeile 47a, 4020 Linz

Unser Angebot richtet sich an Personen, die primär beeinträchtige Minderjährige betreuen.

Voraussetzungen für die betreuten Personen sind, dass

  • sie einen festgestellten Pflege- und Betreuungsbedarf ab Pflegestufe 5 haben.
  • im Alter von mindestens drei Jahren bis maximal zur Beendigung des 10. Schuljahres sind.
  • sie EU – Bürger*innen bzw. Familienangehörige von Unionsbürger*innen sind, oder Staatsangehörige eines Staates sind, dessen Angehörige Österreich auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgern, oder über einen Daueraufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 45 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG) oder „Daueraufenthalt-Familienangehörige“ verfügen.
  • sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Oberösterreich haben.

Voraussetzungen der*des betreuenden Angehörigen

Das Angebot richtet sich an Eltern*, die mit dem betreuten Kind im gemeinsamen Haushalt leben und darüber hinaus folgende Kriterien erfüllen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürgerschaft oder „Daueraufenthalt – EU“ (§ 45 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG) oder „Daueraufenthalt-Familienangehörige“.
  • Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Oberösterreich.
  • Freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
  • Kein Pensionsbezug (Betreuende Angehörige müssen im erwerbsfähigen Alter sein und freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben).
  • Körperliche, gesundheitliche und persönliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attests).
  • Absolvierung der Ausbildung zur/zum Alltagsbegleiter*in.
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen Mitarbeiter*innen des Vereins IA, insbesondere der Pflegefachkraft.
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen zum Beratungsprozess notwendigen Fachkräften (z.B. Frühförderer*innen, (Heil-)Pädagog*innen, Therapeut*innen, …).

*Auch ggf. deren Lebensgefährt*in bzw. Ehepartner*in, eingetragene Partner*in